Änderung der Sammlung von Speiseölen und Bratfetten für gastgewerbliche Betriebe ab 01.01.2024

Geschätzte Nutzer, wir informieren Sie hiermit, dass aufgrund einer Änderung der nationalen Bestimmungen...

Veröffentlichungsdatum:

25.01.2024

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
speiseöl

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Geschätzte Nutzer,
wir informieren Sie hiermit, dass aufgrund einer Änderung der nationalen Bestimmungen im Bereich der Abfälle die von Betrieben (Gastgewerbe, Mensen usw.) produzierten Speiseöle und Bratfette ab 01.01.2024 nicht mehr dem Hausmüll gleichgestellte Sonderabfälle sind. Die Folge dieser gesetzlichen
Änderung ist, dass diese Speiseöle und Bratfette nicht mehr über den öffentlichen Sammeldienst abgeholt und entsorgt werden dürfen.


Ab dem 01.01.2024 müssen die Betriebe selbst für eine gesetzeskonforme Entsorgung der Altöle und Bratfette Sorge tragen.

Die Mitgliedsbetriebe des HGV wurden bereits vom Verband über die HGV -Zeitung vom Monat Oktober informiert. Der entsprechende Zeitungsartikel liegt dieser Mitteilung bei.


Im Vertrauen auf Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen


DER BÜRGERMEISTER
Giacomo Frenademetz


HGV-Zeitungsartikel

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Zuletzt aktualisiert: 28.05.2024, 10:25 Uhr

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